Sozialrecht

Eines ist sicher: Unsere Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit sind Kernstücke unseres Sozialstaatprinzips, geregelt sind diese im Sozialrecht und dort mit den Gesetzen zur Verwirklichung eben dieser Prinzipen zusammengefasst. Tatsächlich besteht das Sozialgesetzbuch aus insgesamt zwölf Büchern: Die Sperrzeitregelung beim Bezug von Arbeitslosengeld (SGB III) findet sich ebenso dort wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Regelungen im Schwerbehindertenrecht zur Feststellung eines Grades der Behinderung. Dies macht deutlich, dass es im Sozialrecht eine enge Überlappung oder Verzahnung mit vielen anderen Rechtsgebieten gibt. Im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Rente und Schwerbehinderung ergeben sich in unserer Kanzlei die häufigsten Bezüge zu sozialrechtlichen Fragestellungen und Auseinandersetzungen.

Komplexe Fragen und Probleme brauchen fundierte Antworten – Wir liefern.

Die Sozialgesetzgebung ist komplex und in den Auswirkungen auf die Lebenssituation für die Betroffenen oft erheblich. Handlungsbedarf besteht schnell, etwa wenn Auseinandersetzungen mit Behörden, wie Jobcenter und Agentur für Arbeit oder aber mit Sozialversicherungsträgern, wie der Renten- und Unfall- oder der Krankenversicherung drohen: Eine fehlerhafte Berechnung beim Zuverdienst eines Alg II-Empfängers kann das knappe Familienbudget dramatisch schrumpfen lassen. Oder aber das lange Ringen um die Anerkennung eines Schadens für die Beanspruchung einer Unfallrente verursacht zusätzliche gesundheitliche und finanzielle Nachteile.