Kosten

Auch darüber müssen wir reden ...

Mandantenberatung ist auch bei uns nicht kostenlos. Eine erste Kontaktaufnahme, in der Sie uns Ihr Anliegen schildern, sollten wir auch nutzen, um die Honorarfrage zu besprechen. Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe erläutern wir Ihnen gerne und halten selbstverständlich auch notwendige Formulare vor.

››› Antrag Prozesskostenhilfe (PDF, 650 kb)

Sollten Sie über einen privatrechtlichen Versicherungsschutz zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht verfügen, übernehmen wir den notwendigen Schriftverkehr zur Kostenübernahme. Ansonsten gilt für die Festsetzung unserer Honorare in gerichtlichen Auseinandersetzungen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses legt fest, dass das Gericht einen Streitwert festsetzt, nach dem sich unsere Gebühren bemessen.

Für Betriebsräte gilt: Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Kosten für die Rechtsberatung oder die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen übernehmen.